Archiv  |  Nachrichten (IV-2017)

 

 

18.12.2017 | Stadt Mönchengladbach

(n.de) Der Rat der Stadt Mönchengladbach soll am 20.12.2017 die Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung einer Direktvergabe der Busverkehre in Mönchengladbach an die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH beschließen. Die Direktvergabe soll für den maximal zulässigen Zehn-Jahres-Zeitraum vom 04.12.2019 bis zum 03.12.2029 erfolgen. Mit Stand November 2017 beträgt das jährliche Leistungsvolumen 12,62 Mio. Nutzwagenkilometer pro Jahr. Mit der Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union, die kurzfristig nach dem Ratsbeschluss erfolgen soll, beginnt eine dreimonatige Frist, während der interessierte Verkehrsunternehmen eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge für die zu vergebenden Leistungen stellen können. Geht kein eigenwirtschaftlicher Antrag ein, kann die Direktvergabe nach Ablauf eines Jahres ab dem Tag der Vorabbekanntmachung vollzogen werden.

Aus der Vorlage für den Rat geht hervor, dass die Direktvergabe der Stadt Mönchengladbach nur die auf ihrem Stadtgebiet verkehrenden Linien sowie die sogenannten ausbrechenden Linien, die also vom Mönchengladbacher Stadtgebiet in das Gebiet der benachbarten Kreise Viersen, Heinsberg und Neuss verkehren, umfassen wird. Die bislang von der Mönchengladbacher NEW betriebenen, aber vollständig außerhalb des Stadtgebiets verlaufenden Linien SB88, 011, 012 und 038 im Kreis Viersen sowie 032, 034, 090 und die in Gemeinschaftskonzessionen mit der Kraftverkehr Gerresheim KG und der BVR Busverkehr Rheinland GmbH bedienten Linien 091, 098 und 870 im Rhein-Kreis Neuss sind dagegen nicht Bestandteil der Direktvergabe. Laut Ratsvorlage sei der Rückzug der NEW von diesen Linien bereits mit Beschluss des Nahverkehrsplans beschlossen worden - allerdings bleibt offen, ob dies explizit erfolgte oder nur indirekt dadurch, dass diese Linien (zwangsläufig) nicht Bestandteil des Mönchengladbacher Nahverkehrsplans sind.

Üblicherweise ist es Voraussetzung für eine Direktvergabe im eigenen Stadtgebiet, dass kommunale Verkehrsunternehmen keine vollständig außerhalb des Stadtgebiets verlaufenden Linien bedienen. Allerdings ist im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) eine Vergabe durch eine sogenannte Gruppe von Behörden statt nur durch die jeweils unmittelbar zuständige Kommune vorgesehen. Mit dieser Konstruktion soll es möglich sein, vollständig exterritorial verlaufende Linien auch weiterhin in Direktvergaben einzubeziehen. Darauf will die Stadt Mönchengladbach offensichtlich nicht zurückgreifen, sondern das Bedienungsgebiet ihres Verkehrsunternehmens auf das Stadtgebiet und ausbrechende Linien beschränken, wobei in der Ratsvorlage nicht von rechtlichen, sondern von "verkehrlichen und wirtschaftlichen Gründen" gesprochen wird.

Offenbar ist die Verkehrsgesellschaft Kreis Viersen (VKV) erst Mitte Dezember von der Stadt Mönchengladbach darüber informiert worden. Die Rheinische Post zitiert aus dem Schreiben der NEW, dass die Abgabe der Linien einen "einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung der zwingenden rechtlichen Voraussetzungen für eine Direktvergabe" leiste. Zudem sei die Finanzierung der Verluste aus den Linien auf Viersener Gebiet bislang durch die Stadt Mönchengladbach getragen worden. Die Zeitung führt darüber hinaus auch Erwägungen zur vorgeschriebenen Eigenerbringungsquote an, für die die Leistungen im Kreis Viersen mit vergleichweise geringem Volumen aber kaum eine Rolle spielen dürften - jedenfalls dann nicht, wenn das Fahrpersonal der West-Bus GmbH wie angekündigt in die NEW integriert wird. Der Landrat des Kreises Viersen Andreas Coenen zeigte sich in einer Pressemitteilung irritiert und kritisierte (in Bezug auf die Formulierung in der Ratsvorlage naheliegend, angesichts der dahinterstehenden rechtlichen Überlegungen aber wohl unzutreffend) die "Rosinenpickerei". Für die genannten Linien bleibt nunmehr nur eine Vergabe an andere Verkehrsunternehmen im Wege einer Ausschreibung oder - bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen - einer Unterschwellen-Direktvergabe.

Für die ausbrechenden Linien der Gladbacher NEW in den Kreis Viersen liegt die Zustimmung des Kreises Viersen zum Einbezug in die Direktvergabe offenbar bereits vor, während für jene in den Rhein-Kreis Neuss ausweislich der Ratsvorlage noch keine Zustimmung erfolgte. Notfalls sollen diese Linien an der Stadtgrenze gebrochen werden, heißt es in dem Dokument. Für die Linien SB81 und 017, die in den Kreis Heinsberg verkehren und damit das VRR-Gebiet verlassen, soll eine sogenannte Aufgabenübertragung erfolgen, um auch diese Linienabschnitte außerhalb des Stadt- und VRR-Gebiets rechtssicher in die Direktvergabe einbeziehen zu können.



18.12.2017 | Kreis Viersen

(n.de) Mitte Dezember wurde in den politischen Gremien der Entwurf des neuen Nahverkehrsplans für den Kreis Viersen beraten. Darin sind folgende wesentlichen Weiterentwicklungen des Fahrplanangebotes enthalten:

  • Einführung einer Schnellbuslinie SB82 von Meerbusch über Willich nach Tönisvorst
  • Ausweitung des Fahrtenangebots der Schnellbuslinie SB83 abends und sonntags sowie perspektisch Verlängerung bis Roermond (NL)
  • Zusätzliche Fahrten der Schnellbuslinie SB87 zwischen Anrath und Kempen bzw. Kempen und Lobberich abends bzw. am Wochenende
  • Ausweitung des Fahrtenangebots der Schnellbuslinie SB88 abends sowie am Wochenende zwischen Viersen und Waldniel
  • Einführung einer neuen Schnellbuslinie von Brüggen über Boisheim nach Lobberich
  • Einführung einer neuen Linie im Bereich Waldniel / Niederkrüchten / Brüggen als Ersatz der Linien 012 und 013
  • Einführung einer neuen Linie im Bereich Münchheide verbunden mit Änderungen bei den Linien 055 und 056
  • Führung der Linie 071 ab Viersen Busbahnhof direkt stadtauswärts ohne Führung über Gereonsplatz sowie Reduzierung auf durchgehenden 60-Minuten-Takt in der HVZ bei gleichzeitiger Ausweitung in den Abendstunden
  • Verlegung der Endhaltestellen und der bestehenden Umlaufverknüpfung der Linien 080 und 085 von Dülken Straelener Weg nach Dülken Bahnhof
  • Umbenennung der Linie CE89 in 089 und Bedienung einer neuen Haltestelle Rheindahlener Straße in Dülken
  • Reduzierung der Linie 093 auf den Abschnitt Kempen - Lobberich, dafür neue Linie Lobberich - Breyell - Kaldenkirchen
  • Führung der Linie 094 über Viersen Bahnhof
  • Ausweitung des Fahrtenangebots der Linien 064, 065, 068, 069, 074, 092, 093, 095 in den Neben- und Schwachverkehrszeiten
  • Einführung eines Nachtverkehrs mit je zwei Nachtfahrten als Linien NE13, NE19, NE65, NE89, NE93 auf den Linienverläufen der Tageslinien 013, 019, 065, CE89, 093

Darüber hinaus gehende Änderungen bei einigen Linienführungen zur besseren Erschließungswirkung sind in der Auflistung ebenso wie Infrastrukturmaßnahmen nicht einzeln aufgeführt. Die Stadt Viersen hat den von ihr zu finanzierenden Leistungsausweitungen durch den Wochenendverkehr der Linie SB88 und den Nachtverkehr der Linie NE89 mit einem Volumen von jeweils knapp 100.000 EUR pro Jahr bereits zugestimmt.

Mit dem Beschluss des neuen Nahverkehrsplans geht indes nicht automatisch eine Umsetzung aller vorgeschlagenen Maßnahmen einher. Allerdings soll der Nahverkehrsplan die Grundlage der auch im Kreis Viersen anstehenden neuen Vergabeverfahren sein, so dass in diesem Rahmen - eine entsprechende Finanzierbarkeit vorausgesetzt - von einer Realisierung etlicher Maßnahmen auszugehen ist.



18.12.2017 | SWK, Krefeld

(n.de) Bei der Stadtwerke Krefeld MOBIL GmbH wurde Anfang Dezember der Mercedes-Benz Sprinter 313 CDI mit dem Kennzeichen KR-XV 71, der für den Bürgerbus Anrath zum Einsatz kommt, auf die Zulassung KR-XV 74 umgemeldet.



27.11.2017 | NEW, Mönchengladbach

(n.de) Die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH hat Ende November vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) den Bewilligungsbescheid für die Förderung der Beschaffung von vier Elektrobussen erhalten. Die Mittel stellt das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen mittels eines Investitionsprogramms zur Förderung batterieelektrischer und wasserstoffbetriebener Antriebsformen im öffentlichen Nahverkehr bereit. Damit werden 60 Prozent der Mehrkosten gegenüber einem herkömmlichen Dieselbus finanziert. Insgesamt werden bislang 20 Elektrobusse in diesem Rahmen beschafft: Neben der NEW erhalten die Düsseldorfer Rheinbahn AG zehn und die Stadtwerke Oberhausen AG vier elektrisch angetriebene Solowagen sowie die Stadtwerke Neuss GmbH vier elektrische Gelenkbusse.

NEW PZ 494 JL Im Vorgriff auf die geplante Beschaffung testete die NEW Anfang November einen Solaris Urbino 12 electric. Der vom Hersteller zur Verfügung gestellte Vorführwagen mit dem polnischen Kennzeichen PZ 494 JL weilte vom 06. bis zum Abend des 09.11.2017 in Mönchengladbach. Von Dienstag bis Donnerstag gelangte der Elektrobus in Schulbusverkehren zum regulären Einsatz. Das Bild von Christopher Lambers zeigt den Wagen am Markt in Neuwerk. Nach Zugang des Bewilligungsbescheids ist für die kommenden Wochen die europaweite Ausschreibung der Beschaffung von vier Elektrobussen durch die NEW zu erwarten.



27.11.2017 | Rath, Viersen

(n.de) Die Rath Reisen GmbH & Co. KG aus Viersen-Süchteln hat im Oktober einen weiteren neuen EvoBus MB O 530 LE C2 in Dienst gestellt. Das Fahrzeug mit dem Kennzeichen VIE-EA 157 kommt unter der Funknummer 956 im Auftragsverkehr der Stadtwerke Krefeld MOBIL GmbH zum Einsatz. Bereits im September hatte Rath einen typgleichen Wagen beschafft.

Demnach ist der im Jahr 2002 bei Rath in Dienst gestellte EvoBus MB O 580-17 RHD (Travego) mit der Zulassung VIE-EA 157 zwischenzeitlich aus dem Bestand ausgeschieden.



31.10.2017 | BVR, Düsseldorf

(n.de / Roland Schulteis) Zum 01.09.2017 sind die RVE Regionalverkehr Euregio Maas-Rhein GmbH mit Sitz in Aachen und die Regionalverkehr Niederrhein GmbH (RVN) mit Sitz in Wesel auf die BVR Busverkehr Rheinland GmbH in Düsseldorf verschmolzen worden. Damit ist die BVR nun auch wieder für die Verkehrsgebiete in der Euregio Aachen und am Niederrhein zuständig, wie es bereits bis zum 31.12.2001 der Fall gewesen war. Damals wurden RVE und RVN als eigenständige Tochtergesellschaften der BVR ausgegründet, um die verschiedenen Aufgabenträger bzw. Verkehrsverbünde mit größerer Ortsnähe bedienen zu können. Angesichts der inzwischen veränderten Marktsituation, die durch einen zunehmenden Wettbewerb um Busverkehre geprägt ist, und einer damit verbundenen generellen Straffung der Organisationsstrukturen bei DB Regio Bus erfolgte nun nach fast 16 Jahren wieder die Zusammenführung bei der Muttergesellschaft BVR. Sämtliche Busse von RVE und RVN werden auf die BVR umgemeldet, sollen aber ihre Zulassungen auf AC- und WES-Kennzeichen behalten.