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Liebe Leserinnen und Leser,

die Direktvergabe von Busverkehren ist ein organisatorisch und rechtlich nicht ganz einfacher Vorgang - und spielt sich zwangsläufig in einem politischen Umfeld ab, dem - ebenso wie den Beteiligten in den Verwaltungseinheiten - sowohl die Erfahrung als nachvollziehbarerweise auch die tiefere Sachkenntnis bisweilen fehlen. Nur so lässt sich wohl der etwas bizarr anmutende Streit um die bislang von der Mönchengladbacher NEW im Kreis Viersen bedienten Buslinien einordnen, der seit Weihnachten zwischen der Stadt Mönchengladbach und dem Kreis Viersen ausgetragen wird.

Die Stadt Mönchengladbach hatte dem Kreis Viersen Mitte Dezember recht kurzfristig mitgeteilt, dass die NEW die vollständig auf Gemarkung des Kreises Viersen verlaufenden Linien SB88, 011, 012 und 038 ab dem Dezember 2019, wenn sie für ihre Leistungen in Mönchengladbach eine Direktvergabe erhält, nicht mehr betreiben wird. Was man der Stadt Mönchengladbach durchaus vorwerfen muss, ist die späte Information: Parallel ging der Text der Vorabbekanntmachung für die Direktvergabe in Mönchengladbach in die politischen Gremien - da hätte die Verwaltung durchaus schon früher im Zuge der Erarbeitung auf den Kreis Viersen zugehen können. Davon abgesehen ist die Vehemenz, mit der der Streit seither offenbar ausgetragen wird, inhaltlich gleich aus beiden Perspektiven nicht nachvollziehbar.

Zunächst bleibt festzuhalten, dass sich die Mönchengladbacher Seite ohne Not von den Kreis Viersener Binnenlinien trennt: Nach den Vorgaben der EU-Verordnung 1370/07 für eine Direktvergabe wäre deren Betrieb durch die Mönchengladbacher NEW zwar tatsächlich nicht mehr zulässig, doch wurde gerade für die Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr ein Vergabemodell entwickelt, das den Betrieb vollständig exterritorial verlaufender Linien auch in einer Direktvergabe ermöglicht. Mit entsprechender Vorbereitung und Umsetzung wäre es also in dieser speziellen Konstellation möglich, dass die NEW die vier Linien weiterhin rechtssicher betreibt.

Auf der anderen Seite ist aber insbesondere auch die Aufregung auf Seiten des Kreises übertrieben. Wenn die NEW die vier Linien nicht mehr betreiben möchte, gibt es im Kreisgebiet und rundherum genügend potente Verkehrsunternehmen, die den Betrieb der Linien ab 2019 sicherstellen können. Dazu müsste die Verkehrsgesellschaft des Kreises den Betrieb der Linien entweder europaweit ausschreiben, wie es außerhalb des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr gerade für regionale Buslinien inzwischen ein übliches Verfahren ist, oder mittels einer Unterschwellen-Direktvergabe direkt an ein Verkehrsunternehmen - möglicherweise auch an verschiedene je nach Linie - vergeben. Mit der DB-Busgesellschaft Busverkehr Rheinland ist mindestens ein als Konzessionär erfahrenes Busunternehmen bereits im Kreisgebiet tätig, aber auch größeren mittelständischen Busunternehmen wie dem Kraftverkehr Schwalmtal - der heute schon auf drei der vier Linien als Subunternehmer der NEW den Betrieb durchführt - wäre eine solche Rolle zuzutrauen.

Insofern besteht für den Kreis Viersen gar keine Abhängigkeit von der Mönchengladbacher NEW, die man schon aus verhandlunstaktischen Gründen auch nicht vortäuschen sollte. Denn klar ist: Die Finanzierung des Betriebs der vier Linien muss so oder so vollumfänglich der Kreis tragen. Selbst bei einem Betrieb durch die NEW wäre eine Finanzierung aus dem Haushalt der Stadt Mönchengladbach keinesfalls sachgerecht. Möglicherweise käme den Kreis Viersen der Betrieb mit einem anderen Busunternehmen sogar günstiger. Freilich könnte er dann aber nicht einfach den bestehenden Betreiber weiter beauftragen, sondern müsste mit einer Vergabe aktiv werden. Unter anderem dafür leistet sich der Kreis allerdings eine kreiseigene Verkehrsgesellschaft.

Was jedoch in keinem Fall droht, ist eine Einstellung der Buslinien, wie es in den Tageszeitungen mitunter kolportiert wurde. Nur weil die Mönchengladbacher NEW die Linien nicht mehr betreiben will, werden die Linien noch lange nicht aus dem Programm genommen. Im jüngst erarbeiteten neuen Nahverkehrsplan für den Kreis Viersen sind die Verbindungen schließlich mit ihren vorgesehenen Bedienungsstandards enthalten. Die Frage ist nur, welches Verkehrsunternehmen die Verkehre ab 2019 bedienen wird. Das zu organisieren liegt in der Hand des Kreises.

Reinbek, im März 2018

Manuel Bosch